SBV - Amt niederlegen (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 22.01.2020, 14:38 (vor 1558 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

vielen Dank.
Interessant fand ich einen auch für mich neuen Aspekt in dem identischen Kommentar. Es gibt durchaus die Diskussion, ob in Großbetrieben bei Unterschreiten der Zahl der Stellies, die herangezogen werden können, eine Nachwahl bis zu dieser Zahl stattfinden kann (Sachadae in LPK-SGB IX § 17 Randziffern 7-9), da das Abwarten bis zum Ausscheiden des letzten Stellvertreters in Betrieben und Dienststellen mit mehreren hundert Schwerbehinderten dazu führt, dass hier die Aufgaben durch Heranziehung nicht mehr erfüllt werden können. Da die erweiterte Möglichkeit der Heranziehung je vollendeter 100 Schwerbehinderte erst nach dem § 17 SchwbVWO geschaffen wurde, geht der Verfasser davon aus, dass hier eine Planwidrigkeit dieser Regelungslücke vorliegt und der § auch auf die Nachwahl der heranzuziehenden stellvertretenden Mitglieder angewendet werden könnte.

Liebe Grüße

Hendrik


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