Behindertentoilette mit Unisex Dusche? (Hilfsmittel)

sbv-nl-west, NRW, Monday, 27.01.2020, 09:49 (vor 1545 Tagen) @ GabrieleMoehring

Hallo GabrieleMoehring,

wie viele Mitarbeiter müssen denn duschen können?

Schaue dazu mal in die Arbeitsstättenrichtlinie A4.1. Es kann sein, dass eine Dusche gar nicht ausreichend ist.

Was sagt denn der BR zum Thema? Immerhin berührt es ja die Mitbestimmung nach BetrVG § 87 und § 80 Abs. 1 Satz 4. Und wie Hendrik1 schon schrieb, nimm das Inklusionsamt mit ins Boot.

Duscht jetzt zum Beispiel ein Mitarbeiter in der Stunde, denke ich mal, sollte es kein Problem darstellen. Duschen aber schon zwei Mitarbeiter in der Stunde a 15 Minuten, kann das schon unverhältnismäßig sein, Luftfeuchtigkeit, Feuchtigkeit von WC und Haltegriffe und es in der Zeit kein anderes WC benutzt werden kann.

Denn auch hier gilt:

Sanitäre Räumlichkeiten in Arbeitsstätten (wie Toiletten und Duschräume) müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese werden in ihren Grundzügen in § 6 Absatz 2 ArbStättV festgehalten. Dort heißt es, wenn es die Art der Beschäftigung oder auch die gesundheitliche Verfassung der Mitarbeiter erfordert.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west


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