Zwang zur Einleitung einer Neuwahl (Wahlen)

Felix1962, Wednesday, 05.02.2020, 16:30 (vor 1547 Tagen)

Hallo Zusammen,

wir hatten bis dato in e. Betrieb B lediglich 4 Schwerbehinderte. Diese 4 Schwerbehinderten wurde deshalb über "Gebietszusammenfassung" von e. anderen Betrieb A betreut. Nun sind in d. Betrieb B seit 1.7.2019 sind 2 weitere SBs hinzugekommen. D.h. seit Juli 2019 hätte in d. Betrieb B eine eigene lokale Schwerbehindertenvertretung gewählt werden können, da es nun in d. Betrieb B 6 SBs gibt.

Meine Fragen hierzu wären:
1. MUSS der Betrieb B nun eine eigene SBV-Wahl einleiten? Was wäre hier die Gesetzesgrundlage?
2. WANN hätte dies passieren müssen bzw. welcher Zeitraum ist hier gesetzlich vorgesehen?
3. WER müßte diese SBV-Wahl einleiten?
4. Welche Konsequenzen hätte es, wenn die Wahl bereits im Juli 2019 eigenleitet hätten werden müssen?

Im voraus herzlichen Dank für Eure Antworten :-)

viele Grüße,
Felix


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