Zwang zur Einleitung einer Neuwahl (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 05.02.2020, 17:17 (vor 1542 Tagen) @ Felix1962

Hallo,

1.
Ja gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ("werden … gewählt")

2.
Bei nicht nur vorübergehendem Erreichen von 5 Wahlberechtigten

3.
MUSS: GSBV bzw. ggfs. KSBV
KANN: BR/PR, 3 Wahlberechtigte, Integrationsamt

4.
Keine. Die Verletzung der Pflicht der GSBV bzw. KSBV, auf die Wahl "hinzuwirken", ist nicht mit Sanktionen belegt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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