Prüfpflicht des Arbeitgebers (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 11.03.2020, 22:13 (vor 1505 Tagen) @ Karin73

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Euern Rat.
Wie ist es mit der Prüfpflicht des Arbeitgebers ob eine vakante Stelle mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kannst.
Bei uns in einer kommunalen Verwaltung soll soll eine vakante Leitungsstelle einer Kita besetzt werden.Die Fachdienstleitung möchte einen Ausschreibungsverzicht und die Stelle direkt auf eine Erzieherin übertragen.
Bevor das passiert muss der Arbeitgeber nicht trotzdem prüfen ob die vakante Stelle ob die Stelle mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kann und müsste die Stelle nicht auch trotzdem der Agentur für Arbeit gemeldet werden?
Oder kann bei Ausschreibungsverzicht auf alles verzichtet werden und einfach intern besetzt werden?
Viele Grüße Karin

Hey,
nach meiner unmassgeblichen Meinung kann kein AG gezwungen werden einen Arbeitsplatz extern zu besetzen, wenn er eine interne Lösung hat.
Inwieweit eine interne Ausschreibung erfolgen muss, steht auf einen anderen Blatt
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion