Kurzarbeit für gleichgestellte - und behinderte Arbeitnehmer (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 01.04.2020, 12:05 (vor 1458 Tagen) @ DD

Hallo,

Personengruppen dürfen grundsätzlich nicht alleine in Kurzarbeit "geschickt" werden. Kurzarbeit kann es nur für Funktionsbereiche wie zB Abteilungen oder Dienststellen geben. Dann muß die Kurzarbeit auch alle in diesem Funktionsbereich Tätigen gleichmäßig treffen. Ausnahmen davon sind nur mit sachlichen, idR organisatorischen Gründen möglich.
Eine Kurzarbeit nur für schwerbehinderte oder sonstwie gesundheitlich eingeschränkte AN bzw. "Risikopersonen" würde die AA auch gar nicht akzeptieren - auch nicht mit Zustimmung des BR/PR

--
&Tschüß

Wolfgang


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