Kurzarbeit für gleichgestellte - und behinderte Arbeitnehmer (Allgemeines)
Wie vermutet, möchte der ALLE Mitarbeiter die einer Risikokreis angehören und zur Zeit freigestellt sind in Kurzarbeit schicken.
Da diese MA aus den unterschiedlichsten Abteilung stammen, kann sicher AG ja nicht auf eine "Abteilungsschließung" berufen.
Gibt es vielleicht ein "Gesetz" was dies untersagt und ich somit als Gegenargument in die Schale werfen kann?
Hier gibt es weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Hier von dritter Seite mit Erläuterungen
Da ganz grundgesetzlich Schwerbehinderte nicht diskriminiert werden dürfen, kann dieser Status nicht allein Grund sein. Die wenigsten Arbeitgeber kennen sich wirklich mit KUG aus und im Zweifel zieht die Agentur für Arbeit bereits den Zahn.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael