Kurzarbeit für gleichgestellte - und behinderte Arbeitnehmer (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 02.04.2020, 11:35 (vor 1485 Tagen) @ DD

Hallo Wolfgang,

Hallo,


danke für Deine Ifo.
Allerdings, verstehe ich ihn nicht.

Hast Du überhaupt mal die gesetzlichen Voraussetzungen wenigstens gelesen ?
Das hilft in diesem Fall schon mal weiter, denn in § 95 Satz 1 SGB III sind 4 Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld genannt. Diese 4 Voraussetzungen sind in den folgenden §§ 96 - 99 SGB III genauer definiert.


Unser AG bezieht sich auf §§ 95, 96 SGB III ?!

Das ist entweder Kurzsichtigkeit, Unfähigkeit oder "Rosinenpicken". Für KuG müssen immer die §§ 95-99 SGB III insgesamt betrachtet und die dort genannten Voraussetzungen erfüllt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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