Kurzarbeit für gleichgestellte - und behinderte Arbeitnehmer (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 01.04.2020, 15:32 (vor 1478 Tagen) @ DD

Hallo,

Dein AG sollte sich halt mal § 97 SGB III zu Gemüte führen. Aus dieser Vorschrift ist klar erkennbar, daß entweder der Betrieb insgesamt oder aber "Bereiche" im Sinne von Funktionsbereichen gemeint sind.
Er kann sich aber gerne bei der AA oder aber bei der Einigungsstelle (falls der BR hart bleibt) bis auf die Knochen blamieren, wenn er das unbedingt will.

--
&Tschüß

Wolfgang


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