Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice (Allgemeines)
Hallo Karin73,
vom "Bauchgefühl" ist es eine xxxxx. Aber einfach mal in den Tarifvertrag schauen.
"§ 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
(1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht, und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit.
(2) …"
Über das "hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt" lässt sich hier streiten. Nach der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit war der Kollege krank und hat die Tätigkeit nicht ausüben können. Nachdem er wieder Arbeitsfähig war, wurde der Kollege wahrscheinlich aus "Führsorgegründen" vom Arbeitsplatz "verbannt" und ins home office geschickt. Dort hat er gearbeitet (was die technische Ausstattung ermöglichte) und seine Arbeitskraft angeboten. Nach einen halben Monat würde die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit beendet.
Die Ergebnisse der höherwertigen Tätigkeit war der Führungskraft zu "gering".
Hat dies an der technischen Ausstattung gelegen?
Hat der Arbeitnehmer diese Ausstattung bemängelt und um Abhilfe nachgesucht?
War der Personalrat jeweils eingebunden?
Wie wäre es mit einer Rechtsberatung z.B. durch die Gewerkschaft für diesen Kollegen? Es geht hier um Tarifrecht.
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Gruß
Wolfgang