Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice (Allgemeines)
Hallo Karin73,
ohne die erforderlichen Zugriffsrechte und Zugriffsmöglichkeiten könnte die geschuldete Arbeit nicht ausgeführt werden. Dies liegt im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.
Das die Aufgabenerledigung aus dem home office möglich ist, hat die freigestellte Vorsitzende belegt. Dort war die technische Ausstattung vorhanden. Ebenso die erforderlichen Zugriffsrechte. Also hat es nicht am Willen oder Können des Arbeitnehmers gelegen, sondern an der nicht bereitgestellten Ausstattung, welche haushaltsrechtlich nicht bereitgestellt worden sind.
Es wurde die Aufgaben übertragen, aber nicht die Voraussetzungen für die Erledigung der Aufgaben bereitgestellt.
Für mich stellt sich die "böse" Frage, in welcher Zeit die (voll?) freigestellte Vorsitzende die Arbeitsaufgaben erledigt hat. Eine Freistellung dient zur Erledigung der Aufgaben und zur Organisation der Mitarbeitervertretung. Hier dürfte in der Sondersituation genügend zum Erledigen angefallen sein. Wurde hier Zeit der Mitarbeitervertretung zweckfremd genutzt?
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Gruß
Wolfgang