Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice (Allgemeines)
Wenn der AG AN ins Homeoffice schickt, muss er dort auch das Arbeiten ermöglichen. Also die notwendige Arbeitsplatzausstattung stellen. Unterlässt er dieses darf dieses nicht zu Lohneinbußen führen
PS: Ist er der einzige AN dem es so ergeht? Wenn ja könnte man an Benachteiligung wegen der Behinderung denken.
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mfg Monica