Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice (Allgemeines)

Monica99, Tuesday, 19.05.2020, 16:11 (vor 2346 Tagen) @ Karin73

Wenn der AG AN ins Homeoffice schickt, muss er dort auch das Arbeiten ermöglichen. Also die notwendige Arbeitsplatzausstattung stellen. Unterlässt er dieses darf dieses nicht zu Lohneinbußen führen

PS: Ist er der einzige AN dem es so ergeht? Wenn ja könnte man an Benachteiligung wegen der Behinderung denken.

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mfg Monica


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