Streichung Zulage höherwertigen Tätigkeit wegen Homeoffice (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 19.05.2020, 19:16 (vor 2346 Tagen) @ Karin73

Hallo,

auf alle Fälle ist diese Streichung einer Zulage ein Tatbestand des § 179 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Was hat denn die SBV bisher unternommen ?

--
&Tschüß

Wolfgang


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