parallelmandat sbv+br: sbv-termin hinderungsgrund für br-sitzung? (Umgang mit BR / PR)
moin,
ordentliche br-mitglieder dürfen nach betrvg bei einer br-sitzung nur fehlen, wenn sie erkrankt sind, urlaub haben oder ein "wichtiger grund" vorliegt. kennt ihr rechtsquellen bzw. -sprechung dazu, ob bei vorlage eines doppelmandats (br und sbv) der br-sitzung ferngeblieben werden kann, um einen sbv-termin wahrnehmen zu können?
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lg,
steffen