Technische Probleme bei einem Bewerbungsgespräch mit Videokonferenz (Einstellung)

garda, Berlin, Thursday, 28.05.2020, 12:47 (vor 1422 Tagen) @ faddo

Offenbar lag hier ein technisches Problem vor. Der SBV brach nach wenigen Minuten die Konferenz ab, schilderte per Mail die Situation, forderte die Beteiligung des SBV ein sowie die Wiederholung des abgebrochenen Gesprächs.

So weit so richtig.

Die Professorin ging nicht auf das Anliegen des SBV ein, die weiteren Gespräche wurden ohne Beteiligung des SBV durchgeführt, die Professorin verweigert darüber hinaus das Gespräch mit dem SBV um zu einer Lösung zu gelangen.

Wer ist dein Ansprechpartner als SBV? Gibt es einen Inklusionsbeauftragten? War die Personalverwaltung an den Gesprächen beteiligt? Wer ist ggf. dort dein Ansprechpartner?

Die SBV wird sich jetzt anwaltlich beraten lassen, ob hier ein Verstoß gegen SGB IX erfolgt ist und ob ggf. eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wird.

Oha. Hier schau bitte erstmal selbst in das Gesetz und die Kommentierung. Du hast hier nicht mal im Ansatz angeführt auf welche rechtliche Regelung du dich stützen möchtest. Da stellt sich automatisch die Frage nach einer Grundschulung.

Meine Gegenfragen dazu lauten:

- Was bringt dir ein OWIG? Denkst du ernsthaft, dass da bei einem ersten Verstoß was passiert?
- Befürchtest du, dass es erneut so läuft, warum also nicht deine Beteiligung gleich einklagen?

Meine Einschätzung: Das Gespräch hätte ohne die Beteiligung des SBV nicht stattfinden dürfen. Sobald es ersichtlich war dass es auf Seiten des SBV ein technisches Problem gibt wäre eine Pause bis die Verbindung wieder reibungslos möglich ist das korrekte Vorgehen gewesen. Sonst wäre es doch ganz einfach möglich, den SBV (oder die Gleichstellungsbeauftragte oder wen auch immer) "uuups" aus dem Gespräch zu werfen und so die Beteiligung nach SBG IX ungebührlich einzuschränken.
Was denkt Ihr dazu, liebe KollegInnen?

Dasselbe wie du.

Das Ganze wird spätestens im Personalrat ausgebremst, zumal auch die Personalabteilung das Vorgehen kritisch sieht. Aber liegt hier schon eine Ordnungswidrigkeit vor?

s. o.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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