Pflegegeld der GUV (Allgemeines)

Emma200, Saturday, 06.06.2020, 16:49 (vor 1419 Tagen)

Liebes Forum, ich hoffe, dass ich hier Antwort finde.
Mein Mann ist dienstlich schwer verunglückt und ist seither an den Rollstuhl gefesselt. Glück im Unglück ist, dass er durch die BG versichert ist, da es sich ja um einen Dienstunfall handelt.
So nach und nach kommen einige Fragen auf, die mein Mann und ich sehr gerne beantwortet hätten.

1. Frage: Wie lange zahlt die BG Pflegegeld, wenn mein Mann in ein Krankenhaus für mehrere Wochen müsste?
Vorausgesetzt es handelt sich um einen stationären Aufenthalt, der quasi als Unfallfolge einzuordnen ist?
(Bsp. Dekubitus)

2. Frage: Wie lange zahlt die BG Pflegegeld ,wenn es sich um einen stationären
Krankenhausaufenthalt handelt, der in keinster Weise in Verbindung mit dem Unfall steht?
(Bsp. Augen OP, oder OP eines inneren Organs)
Würde dann die Krankenhauskosten die Krankenkasse zahlen?

3. Frage: Zahlt die BG auch Verhinderungspflege?
Darauf haben wir noch keine eindeutige Antwort erhalten.

Natürlich ist uns bekannt, dass der niedrigere Leistungsanspruch der sozialen Pflegeversicherung ruht.
Uns ist ganz klar, dass Krankheiten hinzukommen können und auch schwer Verletzten/ Erkrankten und auch behinderten Menschen nicht erspart bleiben. Obwohl diese und auch ihre Familien schon genug ertragen müssen. Dann möchte man doch wenigstens ein wenig Ahnung über die Zusammenhänge haben und das Procedere verstehen.
Mein Mann und ich bedanken uns im voraus für Ihre Mühe und bitten nur ernst zu nehmende Antworten zu schicken. Es würde uns sehr freuen und auch helfen.

Liebe Grüße sendet Emma200


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