Pflegegeld der GUV (Allgemeines)

Emma200, Sunday, 07.06.2020, 17:10 (vor 1419 Tagen) @ albarracin

Hallo, ich möchte mich bei Ihnen für Ihre schnell und kompetente Antwort danken und Ihre Fragen möchte ich natürlich auch beantworten.
Die GUV hat ja an sich keine Pflegegrade. Da gibt es ja diese Beeinträchtigungen und mein Mann hat die schwerste erhalten. Die Pflegekasse hat ihn mit dem Pflegegrad 2 eingestuft. Da kann man echt berechtigt sagen, der niedrigere Leistungsanspruch der Pflegeversicherung ruht.

Zum Thema Pflegegeld würde ich Sie bitten, mir eine Antwort zu senden.
Wie viel Wochen (4-5 Wochen?) zahlt die GVU weiter Pflegeld, wenn ein stationärer Aufenthalt durch die Unfallfolgen zwingend notwendig wird und wie sieht es bei einem stationären Aufenthalt aus, der zwar nötig ist, aber in keinster Weise mit dem Unfall in Verbindung steht?

In Sachen Verhinderungspflege sagen Sie, dass diese Pflegeleistung auch zum Leistungumfang der GUV gehört?
Wir haben auch schon gehört, dass die Verhinderungspflege ausschließlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zählt. Das war total verwirrend... und eine eindeutige Antwort erhielten wir leider nie. Meinen Sie, man sollte ins Auge fassen, eine Rechtsschutzversicherung (spezifisch in Sachen Sozialrecht) abzuschließen, da es doch nicht selten ist, Irrtümern zu unterliegen?


Über eine Antwort freuen wir uns sehr. Im voraus ein Dankeschön für Ihre Mühe. Umso mehr, da meine Fragen sicher nicht immer ganz professionell formuliert sind.

Viele Grüße Emma 200


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion