Pflegegeld der GUV (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 08.06.2020, 07:43 (vor 1411 Tagen) @ Emma200

In Sachen Verhinderungspflege sagen Sie, dass diese Pflegeleistung auch zum Leistungsumfang der GUV gehört?
Wir haben auch schon gehört, dass die Verhinderungspflege ausschließlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zählt. Das war total verwirrend... und eine eindeutige Antwort erhielten wir leider nie. Meinen Sie, man sollte ins Auge fassen, eine Rechtsschutzversicherung (spezifisch in Sachen Sozialrecht) abzuschließen, da es doch nicht selten ist, Irrtümern zu unterliegen?

Hallo Emma,

spar dir das Geld für den Rechtsschutz, das Problem ist bereits eingetreten, die Versicherung würde die Leistung zurecht ablehnen.

Tritt lieber in einen der großen Sozialverbände (VdK, SoVD) ein, die leisten ebenfalls Rechtsschutz, wenn auch mit einem Eigenanteil, aber sind gleichzeitig wesentlich günstiger (Jahresbeitrag um 90 €) als eine Rechtsschutz, die dir nicht mal was nützt. Versicherungen muss man eben abschließen bevor etwas passiert, nicht wenn etwas passiert.

Nochmal: im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung entsprechen Pflegeleistungen grundsätzlich den Leistungen, die auch die Pflegekasse leisten würde, nur bezahlt eben die BG bzw. UK. Das SGB VII enthält die entsprechenden Regelungen im § 44.

Pflegeleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Bitte beachte auch, dass wir hier keine Einzelfallberatung geben dürfen, dieses Forum ist eigentlich nur für betriebliche Personalvertreter da und wir würden gegen das Rechtsdienstleistergesetz verstoßen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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