Pflegegeld der GUV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 06.06.2020, 23:09 (vor 1413 Tagen) @ Emma200

Hallo,

1.
Die GUV zahlt sämtliche Kosten für eine Heilbehandlung, wenn diese Heilbehandlung aufgrund eines Versicherungsfalls notwendig ist. Diese Heilbehandlung durch die GUV ist faktisch unbegrenzt.

2.
Für Heilbehandlungen, die nicht als Folge eines GUV-Versicherungsfalles notwendig ist, ist ausschließlich die Krankenkasse Kostenträger.

3.
Pflegeleistungen als Folge eines Versicherungsfalles gehören ebenfalls zum Leistungsumfang der GUV. Der Leistungskatalog ist grundsätzlich derselbe wie derjenige der gesetzlichen Pflegeversicherung - einschließlich Verhinderungspflege.

Allerdings ist es nicht nur im Verhältnis zur GUV (da aber besonders) notwendig, für den Fall des Falles einen Rechtsschutz im Sozialrecht zu haben.

Wurde denn bereits ein MdE und/oder der Pflegegrad durch Bescheid festgestellt?

--
&Tschüß

Wolfgang


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