Frage zum § 164 Abs. 1 SGB IX (Allgemeines)

Simone24, Friday, 12.06.2020, 06:14 (vor 1386 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage zum § 164 Abs. 1 SGB IX. Mir ist noch nicht ganz klar, wie genau die Anwendung in der Praxis funktioniert.

Im ersten Schritt wird ja geprüft, ob der frei gewordende bzw. frei werdende Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen geeignet ist. Diese Prüfung erfolgt gemeinsam mit der SBV und dem PR.
Wenn nun festgestellt wird, dass der Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen geeignet ist und ich als SBV zufällig einen Kandidaten habe, auf den das Anforderungsprofil etc. passen könnte, kann der schwerbehinderte Mensch dann einfach so, ohne weiteres Auswahlverfahren, versetzt werden?
Gibt es im öffentlichen Dienst diesbezüglich Unterschiede bei der Besetzunge von Stellen im mittleren, gehobenen bzw. höheren Dienst? Und was ist, wenn die Versetzung mit einer Beförderung einhergeht?
Bisher wird das alles hier leider nicht so gehandhabt. Und ich bin gerade dabei, mich in die Materie einzuarbeiten, um die Umsetzung des § 164 Abs. 1 SGB IX dann auch einfordern zu können. ;)

Also, ich wäre für jegliche Hilfe dankbar - vor allem für die Beantwortung, ob in solch geschilderten Fällen auf ein Auswahlverfahren verzichtet wird?

Ganz lieben Dank im Voraus und viele Grüße,
Simone


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