Frage zum § 164 Abs. 1 SGB IX (Allgemeines)

Simone24, Friday, 12.06.2020, 08:38 (vor 2322 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

erstmal herzlichen Dank für deine Antwort. :)
Dein Argument mit der Bestenauslese im öffentlichen Dienst ist auch genau das, was mich so verwirrt hat.
Ich habe oft die Aussage gefunden, dass der Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen zu besetzen ist, sofern denn ein geeigneter vorhanden ist. Da stand nichts bezüglich Auswahlverfahren etc. Und das hat mich so irritiert, weil das eben nicht mit der Bestenauslese vereinbar ist. ;)

Also gut, alle müssen grundsätzlich durchs Auswahlverfahren (Ausnahmen bestätigen die Regel). :)

Kannst du mir eventuell nochmal kurz schildern, wie das bei euch konkret abläuft?
Kann ich als SBV z.B. schwerbehinderte Personen vorschlagen, wenn ich der Meinung bin, dass die auf die Stelle passen könnten? Spreche ich die dann an oder macht das die Personalabteilung?

Vielen, lieben Dank nochmal!
Simone


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