Frage zum § 164 Abs. 1 SGB IX (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 12.06.2020, 07:47 (vor 1412 Tagen) @ Simone24

Hallo Simone,

leider ist dein Profil wie bei vielen hier sehr leer. Bitte ergänze da mal großzügig damit klar wird, in welchem Rechtsgebiet wir uns bei dir befinden.

Im ersten Schritt wird ja geprüft, ob der frei gewordene bzw. frei werdende Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen geeignet ist. Diese Prüfung erfolgt gemeinsam mit der SBV und dem PR.
Wenn nun festgestellt wird, dass der Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen geeignet ist und ich als SBV zufällig einen Kandidaten habe, auf den das Anforderungsprofil etc. passen könnte, kann der schwerbehinderte Mensch dann einfach so, ohne weiteres Auswahlverfahren, versetzt werden?

Jein. Mit Zustimmung des Personalrats ist das sogar im Einzelfall unter Verzicht auf Stellenausschreibung möglich. Als Regellösung geht das nicht.

Gibt es im öffentlichen Dienst diesbezüglich Unterschiede bei der Besetzunge von Stellen im mittleren, gehobenen bzw. höheren Dienst? Und was ist, wenn die Versetzung mit einer Beförderung einhergeht?

Man hat keinen Anspruch auf eine Beförderung, auch nicht als Schwerbehinderter. Schon mal was von dem Begriff Besteignung gehört? Wo steht das doch gleich?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion