BEM-Gespräch (Allgemeines)

karl, Wednesday, 17.06.2020, 18:34 (vor 1380 Tagen)

Guten Tag,
der Arbeitgeber hat eine SB zu einem Bem-Gespräch eingeladen, da Sie mehr als
60 Tage krank war. Die Schwerbehinderung war nicht Grund der Erkrankung.
In der Erklärung des Arbeitgebers vor dem ersten Gespräch verlangt dieser
"Einsicht in die Krankenakte sowie die ärztlichen Befunde".

Ist dies überhaupt zulässig?
Ohne diese Zustimmung findet kein BEM-Gespräch statt, lautet die
Aussage der BEM-Beauftragten des Arbeitgebers..
Ist diese Aussage rechtlich haltbar?

Danke für eine Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Karl


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