BEM-Gespräch (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 18.06.2020, 09:39 (vor 1406 Tagen) @ karl

In der Erklärung des Arbeitgebers vor dem ersten Gespräch verlangt dieser
"Einsicht in die Krankenakte sowie die ärztlichen Befunde".
Ist dies überhaupt zulässig?

Hallo Karl,

verlangen kann man viel und das Verlangen selbst ist auch zulässig, der Arbeitnehmer ist aber nicht dazu verpflichtet dem nachzukommen, ratsam ist es erst recht nicht!

Ist das schriftlich passiert? Wenn nein, bitte Aktenvermerk schreiben und von allen Zeugen unterschreiben lassen.

Ohne diese Zustimmung findet kein BEM-Gespräch statt, lautet die Aussage der BEM-Beauftragten des Arbeitgebers..
Ist diese Aussage rechtlich haltbar?

Die Erfüllung dieses Verlangens als Voraussetzung für ein gesetzlich vorgeschriebenes BEM-Gespräch ist irgendwo zwischen Erpressung und Nötigung anzusiedeln, hier wäre eine strafrechtliche Relevanz spätestens dann zu prüfen, wenn auf die dann selbstverständliche Ablehnung eines BEM-Gesprächs Nachteile gestützt werden sollen. Um so wichtiger wäre es, dieses Verlangen auch nachweisen zu können.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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