BEM-Gespräch (Allgemeines)
Hallo,
In der Erklärung des Arbeitgebers vor dem ersten Gespräch verlangt dieser
"Einsicht in die Krankenakte sowie die ärztlichen Befunde".Ist dies überhaupt zulässig?
Nein
Ohne diese Zustimmung findet kein BEM-Gespräch statt, lautet die
Aussage der BEM-Beauftragten des Arbeitgebers..
Ist diese Aussage rechtlich haltbar?
Nein
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&Tschüß
Wolfgang