BEM-Gespräch (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 17.06.2020, 21:17 (vor 1380 Tagen) @ karl

Hallo,

In der Erklärung des Arbeitgebers vor dem ersten Gespräch verlangt dieser
"Einsicht in die Krankenakte sowie die ärztlichen Befunde".

Ist dies überhaupt zulässig?

Nein

Ohne diese Zustimmung findet kein BEM-Gespräch statt, lautet die
Aussage der BEM-Beauftragten des Arbeitgebers..
Ist diese Aussage rechtlich haltbar?

Nein

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion