Rücknahme einer Einstellungszusage (Einstellung)

Simone24, Friday, 19.06.2020, 09:31 (vor 1379 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

ich danke dir vielmals für deine Einschätzung. :-)

Eine solche Richtlinie gibt es hier in NRW auch. Danach wird den Kommunen empfohlen nach dieser Richtlinie zu handeln. Kann man ja aber auch durchaus nochmal als Argument anbringen.

Bezüglich der ärztlichen Schweigepflicht habe ich auf der KomSem-Seite unter "A-Z" folgendes gefunden:

Einstellungsuntersuchung
: Bei einer Einstellungsuntersuchung, der sich ein Bewerber um einen Arbeitsplatz freiwillig unterzieht, werden die Ergebnisse aus dieser Untersuchung an den potenziellen Arbeitgeber weitergegeben. In diesem Falle wird von einem stillschweigenden Einverständnis des Bewerbers ausgegangen, da es der Zweck dieser ärztlichen Untersuchung ist, dem Arbeitgeber eine Entscheidungsgrundlage für den Einsatz des Bewerbers an einem individuell geeigneten Arbeitsplatz zu liefern.

Abgesehen davon liegt wohl aber auch zusätzlich eine Schweigepflichtentbindung vor.
Der Amtsarzt sagt auch übrigens an keiner Stelle, dass die Person nicht geeignet sei. Zu dieser Einschätzung kommt eher der Arbeitgeber.

Die Person ist Mitte zwanzig, so dass altersbedingt nicht unbedingt zutrifft. ;-) Ich habe zwischenezeitlich rausbekommen, dass der Bandscheibenvorfall voraussichtlich durch die Körperhaltung aufgrund der Sehbehinderung verursacht wurde.

Da ich nächste Woche Dienstag ein Gespräch mit der Personalabteilung habe, wäre ich echt dankbar, wenn ich nochmal eine Einschätzung bekommen könnte, ob ich so wie im Ursprungsbeitrag beschrieben argumentieren kann. :-)

Liebe Grüße und schon mal ein schönes Wochenende
Simone


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