Rücknahme einer Einstellungszusage (Einstellung)

WoBi, Monday, 22.06.2020, 08:31 (vor 1398 Tagen) @ Simone24

Hallo Simone24,

einen behinderungsbedingten Zusammenhang und keine altersbedingte Verschleißerscheinung - möglicher Grund für einen "Verschlechterungsantrag".
Die fachliche Eignung ist gegeben, minimalisierte Anforderungen an die körperliche Eignung und keine zukunftsorientierte Ausfallerwartung. Letztendlich gibt es die Probezeit für den Arbeitgeber und den Bewerber.
Wo liegt das Risiko?

Der behinderte Bewerber war nach der "Bestenauslese" der geeignetste Bewerber. Soll jetzt durch die "Hintertüre" diese dem Grundgesetz geschuldete und dokumentierte Bewerberauswahl abgeändert werden? Für was gab es all die Jahre "Fürsorgeerlasse", Teilhaberichtlinien, Integrationsvereinbarungen und nunmehr Inklusion.
Nicht der Papierinhalt zählt, sondern die Taten.

Es wird doch mit Annahmen und Befürchtungen begründet, die erst des Nachweise bedürfen. Eine derartige Risikobewertung kann doch für jeden Bewerber in der gewünschten Richtung angenommen werden.

Der Bewerber hat doch schon belegt, dass er Trotz den Einschränkungen für die Aufgabenstellung geeignet ist. Behinderte kompensieren ihre Beeinträchtigungen und sind gewohnt trotz Handicap das Leben zu meistern.

Dies als Beispiele für eine Argumentation.

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Gruß
Wolfgang


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