Inklusionsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)

Hilde, Thursday, 16.07.2020, 12:19 (vor 1382 Tagen)

Hallo in die Runde, ich als SBV bin dabei eine Inklusionsvereinbarung zu erstellen. In einer Sitzung hatte ich den Vorschlag unterbreitet, dass die SBV und der BR eine gemeinsamen Inklusionsverinbarung zu erstellen, Der BR hat auch 3 Mitglieder für den Arbeitskreis "Inklusion" entsandt. Nun sind wir gut im Rennen und der Entwurf steht schon fast. In der letzten BR-Sitzung kam auf einmal die Stimmung auf, dass das ja gar keine Betriebsvereinbarung sein kann. Trotz mehrfachem Hinweis, dass es nicht anders sein kann als eine BV- da ja in einer Inklusionsvereinbarung mitbestimmungspflichtige Anteile vorhanden sind, wert sich nun der BR, eine BV abschließen zu wollen. Trotz guter Argumente, komme ich nicht weiter. Zwei der BR-Mitglieder, die mit im AK sind und sich sehr einbringen, stehen mir zur Seite, sind aber in der Minderheit. Ich würde gerne einen Sachverständigen zur nächstem AK einladen und ihn auch in dann dem BR vorstellen, dass er mal die rechtliche Grundlage darlegt. Es ist einer 11 BR und viele aus diesem Gremium sehen sich als, wie man so schön sagt, selbsternannte Sachverständige. Nun meine Frage. Kann ich einen Anwalt(Sachverständigen) zu diesem Thema beauftragen? ich würde natürlich eine Beschluß fassen. Aber wer trägt die Kosten? Ist ja kein Streitpunkt mit dem AG. Auf Antworten oder Meinungen bin ich ganz gespannt.


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