Inklusionsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)

Hilde, Thursday, 16.07.2020, 16:14 (vor 1382 Tagen) @ albarracin

Hallo,
mir ist klar, dass es sich hiebei nicht um eine erzwinbar BV andelt aber was ist es denn dann? ein kollektivrechtlicher Vertrag darf dann ja keine mitbestimmungspflichtige Bestandteile haben. Was ist den mit Barrierefreiheit, Umbaumaßnahmen, bei Anschaffungen von speziellen Geräten usw.
Die Aufgaben sind doch vom Gesetzgeber beschrieben worden im SGB IX.
Trotzdem Danke für deine Einschätzung und den Hinweiss von Herrn Düwell.


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