Inklusionsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 16.07.2020, 15:27 (vor 1382 Tagen) @ Hilde

Hallo,

der BR hat insofern recht, daß es sich bei einer Inklusionsvereinbarung eben nicht um eine Betriebsvereinbarung im Sinne des § 77 BetrVG handelt, sondern um einen "kollektivrechtlichen Vertrag eigener Art" (Düwell in LPK-SGB IX, § 166 Rn 10).
Deswegen kann eine IK auch nicht in bestehende BVen eingreifen oder erzwingbare Mitbestimmung des BR ersetzen.

Deswegen stellt sich für mich die Frage, ob es hier tatsächlich nur um Form und Begrifflichkeit geht oder sich nicht dahinter inhaltliche Probleme bzw. Differnezen "verstecken".

--
&Tschüß

Wolfgang


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