Aussage Verweigerungsrecht der Vertrauensperson (Allgemeines)

falkemartin, Monday, 24.08.2020, 11:16 (vor 1335 Tagen)

Wenn ein externer Bewerber / Werkstudent meinen Arbeitgeber verklagt, ich im Vorfeld mit diesem externen Bewerber persönlich und per E-Mail "gesprochen" habe, ein vertrauensvoller Austausch erfolgte - und er diesen Schriftverkehr ohne vorherige Zustimmung von mir bei Gericht vorlegen möchte ..... muss ich eine Stellungnahme abgeben. Dieser Schriftverkehr könnte etwas aus dem Zusammenhang gerissen sein und liegt mir auch nicht mehr vor. Offensichtlich ist dieser Mensch klageerfahren, mehr möchte ich dazu an dieser Stelle nicht beitragen. Ich fühle mich etwas missbraucht und benutzt, diesen Eindruck kann ich nicht vollends von mir weisen.


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