Aussage Verweigerungsrecht der Vertrauensperson (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 24.08.2020, 11:55 (vor 1341 Tagen) @ falkemartin

Hallo,

möchtest du das uns "nur" erzählen oder habe ich eine Frage übersehen?

Es ist immer ein Risiko, mit externen Bewerbern etwas vertraulich zu besprechen, schriftlich noch viel mehr.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat die SBV grundsätzlich vor Gericht nicht, dafür ist mir keine rechtliche Regelung bekannt. Ob eure Konversation dem Bewerber etwas nutzt, ist natürlich nicht abzuschätzen.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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