Aussage Verweigerungsrecht der Vertrauensperson (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 24.08.2020, 12:06 (vor 2249 Tagen) @ falkemartin

Moin Moin Martin,

habt Ihr eine Rechtsabteilung? Auch Du kannst diese anrufen und klären, ob es Möglichkeiten gibt, die Weitergabe
dieser vertrauliche Stellungnahme zu untersagen o.ä.

Zudem hast Du ein Aussageverweigerungsrecht, wenn Du Dich bei wahrheitsgemäßer Aussage selber einer Straftat bezichtigen müsstest, also ggf. Informationen über den Arbeitgeber unberechtigterweise herausgegeben hast o.ä.

Es kann aber auch sinnvoll sein, auszusagen: Dann würde ich als erstes klarstellen, dass die Mails vertraulich waren, ggf. sogar als solches gekennzeichnet und nicht ohne Deine Genehmigung weitergegeben werden durften.

Hier empfiehlt es sich auch unten an die Mails folgendes anzufügen und als Fußnote oder Signatur fest zu speichern:

Diese Information ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt und kann vertraulich oder gesetzlich geschützte Informationen enthalten. Bitte beachten Sie den Datenschutz.

Wenn Sie nicht der bestimmungsgemäße Adressat sind, unterrichten Sie bitte den Absender und vernichten diese Mail. Anderen als den bestimmungsgemäßen Adressaten ist es untersagt, diese E-Mail zu lesen und zu speichern. Ohne meine Zustimmung ist es untersagt, diese weiterzuleiten oder ihren Inhalt auf welche Weise auch immer zu verwenden.

Liebe Grüße

Hendrik


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