Arbeitgeber Datenschutz (Allgemeines)
Ergänzend möchte ich noch folgende Frage stellen,
darf der AG in einem Beschluß, nachdem durch den AN um
strengste Diskretion gebeten wurde, diese Begründung
(Teilerwerbsminderungsrente, Krankheit) aufnehmen
oder ist hier der Datenschutz vorrangig einzuhalten.
Danke
mit freundlichen Grüssen