Arbeitgeber Datenschutz (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 26.08.2020, 09:11 (vor 1333 Tagen) @ karl

Ergänzend möchte ich noch folgende Frage stellen,
darf der AG in einem Beschluß, nachdem durch den AN um
strengste Diskretion gebeten wurde, diese Begründung
(Teilerwerbsminderungsrente, Krankheit) aufnehmen
oder ist hier der Datenschutz vorrangig einzuhalten.

Hallo,

ja das darf und muss er sogar. Der Personalrat hat das recht dies zu erfahren und sogar die Pflicht über die Einhaltung der sich aus der EM-Rente ergebenden Folgen zu wachen. Eine Verletzung der Schweigepflicht ist wohl die schwerwiegendste Pflichtverletzung und bedeutet, dass die betreffende Person aus dem PR mittels Verwaltungsgericht ausgeschlossen werden kann.

Datenschutz ist nur zu oft so ein Totschlagargument mit dem fast alles gerechtfertigt wird. Hier zieht er absolut gar nicht.

Zu deinen Texten noch eine Anmerkung: der AG reicht eine Beschlussvorlage ein, den Beschluss macht der Personalrat.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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