Kostenübernahme(erklärung) Beschlussverfahren wg. Verstoß gegen § 178 SGB (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 15.09.2020, 16:50 (vor 1316 Tagen) @ GerdS

Hallo GerdS,

ein Beschlussverfahren ist ein arbeitsgerichtliches "Mediations"-Verfahren mit Ermittlungsauftrag für die Kammer. Wie im Urteilsverfahren ist auch im Beschlussverfahren die gütliche Einigung ( = Vergleich) zu jedem Zeitpunkt des Verfahren anzustreben. Es gibt auch außergerichtliche Einigungen. Für derartige Versuche und Mitwirkungen erhalten Rechtsanwälte Zuschläge nach Gebührensatzung.

Manchmal hilft die Androhung eines Beschlussverfahren. Noch bessere Wirkung, wenn die Rechnung des RA kommt, wegen seines Tätigwerdens. Dies aber nur wenn sich der "oberste Dienstherr" dafür rechtfertigen muss. Die geringen Kosten deines RA wird im Haushalt untergehen und sowieso durch den Steuerzahler getragen.

Den Rat zu einer Beschlussfassung durch ein Mitbestimmungsgremium, damit die SBV handeln kann, halte ich schlichtweg als falsch. Vielmehr ist damit die Kostentragung durch den Arbeitgeber gefährdet. Dies zum Risiko der Vertrauensperson. :-(
Es würde auch der Eindruck entstehen, dass sich die SBV dem PR/BR/.. unterordnet bzw. diesem Gremium untergeordnet ist. :-|

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Gruß
Wolfgang


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