Kostenübernahme(erklärung) Beschlussverfahren wg. Verstoß gegen § 178 SGB (Allgemeines)

GerdS, Hessen, Wednesday, 16.09.2020, 06:36 (vor 1316 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,
danke dir. Ich stimme dir da vorbehaltlos zu.

Ein Freund von mir ist Anwalt und den hatte ich auch um Prüfung gebeten. Bzgl. der Kostenübernahme sagte er, dass der Gesetzgeber schlichtweg gar nicht vorsieht, dass sich der Arbeitgeber hier weigert, oder Steine in den Weg legen kann. Da wäre wohl Änderungsbedarf seitens des Gesetzgebers hilfreich.In der Art, dass ein Anwalt gar nicht auf die Idee kommen muss, eine Kostenübernahmeerklärung verlangen zu können.

Denn hier war es nicht einfach, einen Anwalt zu finden. Denjenigen, welchen ich kontaktiert habe, erhielt ich vom Integrationsamt. Vom Integrationsfachdienst habe ich keine Adressen erhalten, vom VdK ebenfalls nicht. Da ich die ehemalige Leiterin vom hiesigen IFD gut kenne, die dort zwar nicht mehr arbeitet, habe ich aber immerhin von ihr zwei Anschriften erhalten. So habe ich jetzt drei Kanzleien zur Verfügung, denn sie sollen ja im Bezirk des Arbeitsgerichtes tätig sein. Wenn ich mir dann vorstelle, alle drei Kanzleien wollen eine Kostenübernahmeerklärung ... wäre dies ein generelles Problem. Vermutlich jetzt erst zukünftig, aber es würde halt "schweben"

Es zeigt sich hier, dass es gut ist, gut vernetzt zu sein.

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Viele Grüße
Gerd


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