Berufskrankheit richtig melden (Antragstellung / Widerspruch)

oki.doki, Monday, 05.10.2020, 08:22 (vor 1271 Tagen)

Guten Morgen zusammen,

ich (51) habe schon eine längere Leidensgeschichte hinter mir (2 Operationen an Händen=Karpaltunnel, Schulter- und Ellenbogenschmerzen) und bin nun am Überlegen, wie ich richtig vorgehe, um eine Berufskrankheit anzumelden. Ich war beim Orthopäden, der mir einen höhenverstellbaren Schreibtisch verschrieben hat, eine Therapie mache nur Sinn, nachdem ich diesen bekommen habe sagte er. Da eben die Sitzhaltung jede Therapie hinfällig gemacht hätte. Diesen Schreibtisch habe ich nach drei Monaten von meinem Arbeitgeber erhalten. Da ich mir sämtliche Therapien aber selber zahlen müsste und ich meiner Meinung nach iese Erkrankung nur wegen dem Beruf habe (30 Jahre Schreibdienst), möchte ich gerne einen BG-Arzt aufsuchen, um dies feststellen zu lassen. Bin Angestellte im öffentlichen Dienst, da gibt es für mich keinen Betriebsarzt. Dann werden mir anscheinend auch die Therapien bezahlt und es muss ja mal erfasst sein, damit es weitergehen kann.
Meine Frage ist nun, wie ich da richtig vorgehe. Muss ich nochmal zum Orthopäden (der aber kein Durchgangsarzt ist). Welche Unterlagen benötige ich beim BG-Arzt genau, macht man da einfach selber einen Termin? Sollte ich noch warten bis Januar, da dann anscheinend vom Gesetz her die Unterlassung wegfällt (ich glaube meine Beschwerden würden derzeit noch eine Unterlassung mit sich bringen). Oder ist es dann egal, wann ich "erfasst" wurde und das neue Gesetz würde trotzdem gelten? Habe gelesen, dass man auch leer ausgeht, wenn z. B. die Berufskrankheit noch nicht in der Liste ist und man schon erkrankt ist, obwohl sie vielleicht später sogar dort aufgenommen wird. Vielleicht wäre es dann bei der Unterlassung dasselbe. Umschulung würde ich vermeiden wollen, da mir mein Job Spaß macht und ich denke, dass einfach weniger arbeiten Erfolg brächte bzw. das erstmal einen Versuch wert wäre. Übrigens hat keiner der bisherigen Ärzte von sich aus was gesagt wegen Berufskrankheit (anscheinend ist Karpaltunnel ja auch schon anerkannt?) gesagt oder das gemeldet. Ich dachte da ist ein Arzt verpflichtet? Ich selbst habe diese Krankheit aber nicht in der Liste gefunden.

Die andere Frage wäre, dass ich gerne jetzt schon 5 % meine Arbeitszeit reduzieren möchte (ich kann einfach nicht mehr 100 % wegen der Schmerzen). Würde das einen Unterschied für mich machen, wenn ich (was sowieso lange dauert und nicht sicher ist) eine Anerkennung bekäme? Also würde es dann heißen, man bekommt quasi nur 15 %, weil man nicht Vollzeit arbeitet und selber schon 5 % reduziert hat?

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedanke mich schon im voraus für Eure Antworten.

Lg
Heike


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