Berufskrankheit richtig melden (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.10.2020, 20:13 (vor 1270 Tagen) @ oki.doki

Hallo Wolfgang,

Hallo,


Wolltest Du „nicht“ entschieden wurde schreiben?

Klar, da habe ich das "nicht" vergessen. Solange nicht entschieden wurde, ist jede Arbeitszeitverkürzung natürlich auf eigenes finanzielles Risiko.

Sollte ich beispielsweise 20 % weniger arbeiten müssen, spielt es dann eine Rolle, dass ich 5 % reduziert hatte? Ich dann quasi nur 15 % bekäme?

Eine Rente wegen Berufskrankheit/Arbeitsunfall bekommt man nur ab einem MdE von 20. Da wirft es natürlich bei der BG schon Fragen auf, wenn der MdE 20 beansprucht wird, aber im alten Beruf deutlich länger als 80% gearbeitet wird.
Bei einer Änderung der Arbeitsinhalte bzw. einer Versetzung o.ä., die die krankmachenden Umstände deutlich reduziert, käme es aber dann auf die tatsächliche Arbeitszeit nicht mehr an.

Oder bei der Höhe der Rentenzahlung? Werden die 20 % von 100 gerechnet oder von 95 % Gehalt?

Die Rente wird nach der Formel des § 56 Abs. 3 SGB VII berechnet:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html

Schönen Abend und Danke nochmal!

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion