Berufskrankheit richtig melden (Antragstellung / Widerspruch)

oki.doki, Monday, 05.10.2020, 18:55 (vor 1271 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

herzlichen Dank für Deine Antwort.

Einen Punkt habe ich leider nicht ganz verstanden wegen der Reduzierung. Wolltest Du „nicht“ entschieden wurde schreiben? Und mir ist natürlich klar, dass vor Entscheidung eine Verkürzung mein Gehalt reduziert und ich keinen Ausgleich bekomme. Ich wollte nur wissen, ob es nach Genehmigung meinen Anspruch irgendwie mindert. Sollte ich beispielsweise 20 % weniger arbeiten müssen, spielt es dann eine Rolle, dass ich 5 % reduziert hatte? Ich dann quasi nur 15 % bekäme? Oder bei der Höhe der Rentenzahlung? Werden die 20 % von 100 gerechnet oder von 95 % Gehalt? Sorry dass ich so dumm frage, aber ich kenne mich leider gar nicht aus.

Schönen Abend und Danke nochmal!


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