Berufskrankheit richtig melden (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.10.2020, 17:46 (vor 1298 Tagen) @ oki.doki

Hallo,

gem. § 202 SGB VII kann (und muß) jeder behandelnde Arzt einen Verdacht auf Berufskrankheit der zuständigen BG melden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__202.html

Und solange über die Berufskrankheit selbst und eine evtl. daraus resultierende Rentenberechtigung entschieden wurde, führt natürlich auch jede Arbeitszeitverkürzung zu einer entsprechenden Reduzierung der Vergütung.

Ob die Erkrankung überhaupt als Berufskrankheit anerkannt ist, kann man selbst anhand der BK-Liste
http://www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.html
grob überprüfen. Allerdings ist diese Liste nicht abschließend. Es ist zwar noch schwerer als sonst, aber auch eine Krankheit, die nicht auf dieser Liste steht, kann evtl. aufgrund spezieller Einzelfallumstände als BK anerkannt werden.

Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft brauchen übrigens keinen Sozialverband als Unterstützung, da Rechtsschutz im Sozialrecht durch den Beitrag voll abgedeckt ist.

--
&Tschüß

Wolfgang


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