Gleichstellung (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.10.2020, 11:42 (vor 1262 Tagen) @ Buddy0815

Hallo,

es tut mir leid, aber diese Aussage

allein die hohen Fehlzeiten, sind ausreichend genug, um eine Gleichstellung zu bekommen.

ist falsch. Hohe Fehlzeiten sind - neben anderen Indikatoren - lediglich ein Beleg für eine "Gefährdung" des Arbeitsplatzes.
Was aber immer noch zwingend hinzukommen muß, ist die Darlegung, daß die GS notwendig ist, um einen leidensgerechten Arbeitsplatz behalten oder erlangen zu können. Ohne die Darlegung dieser "Behaltens- oder Erlangensalternative" gibt es gem. § 2 Abs. 3 SGB IX keine Gleichstellung.
Und auch für einen nicht leidensgerechten Arbeitsplatz gibt es selbst bei sehr hohen Fehlzeiten keine GS.

Ich habe bis jetzt jeden Gleichstellungsantrag durchbekommen, das funktioniert aber nur, wenn BR und die SBV
sich einig sind.

Das mag bei großzügiger Bescheidpraxis durchaus so sein. Bei mir war es früher auch so. Nach einem Wechsel der Teamleitung der zuständigen AA wurde es aber ohne Darlegung der "Behaltens- oder Erlangensalternative" unmöglich, eine Gleichstellung durchzubekommen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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