Antrag auf GdB gestellt - wann kann ich tätig werden? (Antragstellung / Widerspruch)

Winterja, Glauchau, Wednesday, 21.10.2020, 13:49 (vor 1282 Tagen)

Hallo Zusammen,
ich möchte mich kurz vorstellen, Janine aus Sachsen in einer Stadtverwaltung tätig und seit 04/2020 SBV. Leider kommt mein erstes Seminar erst im November.
Ich recherchiere seit Tagen zu meinem Problem und bekomme keine zufriedenstellende Antwort. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Zum Sachverhalt:
Eine Kollegin hat sich endlich mir anvertraut. Sie leidet seit 5 Jahren an einer schweren Depression, war mehrmals Stationär und schon zweimal über den Rententräger in Reha-Einrichtungen (2x8 Wochen). Sie geht gern auf Arbeit, da sie sich hier eher ablenken und motivieren kann. Nun werden Ihr seit dem letzten Reha-Aufenthalt (02/2020) immer mehr Steine in den Weg gelegt. Einige Beispiele: zum gemeinsamen Frühstück wird nicht mehr gesprochen, Post wird nicht mehr gebracht, wie bei allen anderen sondern muss abgeholt werden, Sie muss immer mehr Vertretungen übernehmen und was das Fass jetzt zum Überlaufen gebracht hat: Sie soll ihr Büro räumen und gefälligst im Mehrplatzbüro arbeiten, die schwangere Kollegin braucht das Einzelzimmer.
Der Arbeitgeber hat im BEM 2016 ihrem Wunsch nach einem Einzelzimmer entsprochen, da sie sich da besser konzentrieren kann und weniger störende Einflüsse auf sie einwirken. Sie kann sich im Moment nicht selber helfen.
Es gibt noch ein leeren Einzelzimmer auf der Etage.
Jetzt hat Sie wieder eine depressive Phase und Ihre Therapeutin hat sie zu mir geschickt, da sie der Meinung ist ein Antrag auf einen Grad der Behinderung hat Erfolg. Ich habe nach zwei langen Gesprächen in meiner Freizeit (die Kollegin wollte nicht ins Rathaus kommen) den Antrag mit Ihr fertig gemacht und am Freitag abgeschickt. Die Bearbeitungszeiten im LK sind momentan bei über drei Monaten :-(
Nun mein Problem:
- Kann ich mich jetzt schon für die Kollegin einsetzen? Im SGB steht immer nur für sbM oder Gleichgestellte
- die Einschränkung der Kollegin ist offensichtlich - der AG kann das nicht übersehen oder gemerkt haben, greift da die Fürsorgepflicht des AG?
- Kann ich ein erneutes BEM-Verfahren anstreben? Ich möchte Ihr die Arbeit im Haus wieder erträglicher machen.
Eine Umsetzung lehnt sie noch ab.
Vielen Dank fürs lesen und eventuelle Antworten.
Janine


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