Antrag auf GdB gestellt - wann kann ich tätig werden? (Antragstellung / Widerspruch)

garda, Berlin, Thursday, 22.10.2020, 14:18 (vor 1280 Tagen) @ Cebulon

Denn die Gleichstellungen bei der BA könnten sich derzeit coronabedingt zeitlich länger ziehen als sonst, wenn und solange das BA-Personal zeitweise für Kurzarbeitergeld usw. herangezogen wird. Das ist so vom Verfahren zulässig, parallel Anträge zu stellen, laut Rechtsprechung.

Hallo Cebulon,

die Gleichstellungen laufen derzeit wieder wie sonst auch, die Abstellungen dieser Kollegen sollten jetzt bundesweit beendet sein. es wurde wohl erkannt, dass hier nicht dauerhaft umgeschichtet werden kann.

Ein Bescheid zur Gleichstellung ergeht in jedem Fall aber erst, wenn der GdB-Bescheid vorliegt. Meist ist der auch der eigentliche Engpass.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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