Antrag auf GdB gestellt - wann kann ich tätig werden? (Antragstellung / Widerspruch)

garda, Berlin, Thursday, 22.10.2020, 10:29 (vor 1280 Tagen) @ Winterja

Hallo Janine,

ergänzend zu der Antwort die du bereits bekommen hast noch etwas "Futter":

deine Zuständigkeit könnte durch eine geeignete Inklusionsvereinbarung hergestellt werden, die eben auch vorher eine Zuständigkeit herstellt, die das Gesetz nicht gibt. Vielleicht eine Motivation, darüber zu verhandeln.

Rezidivierende Depressionen ohne weitere Erkrankungen anderer Art oder nur mit einer begleitenden Angst- und/oder Anpassungsstörung laufen meist auf einen GdB von 30 hinaus. Bestehen sie seit mehreren Jahren, sollte man sich mit einem niedrigeren GdB auch nicht abspeisen lassen und ggf. in Widerspruch gehen.

Hier besteht dann keine SchwerBehinderung und damit auch keine offenkundige SB, also keine Zuständigkeit. Die Behinderung selbst sollte bei den geschilderten Auswirkungen allerdings zu einer Gleichstellung führen, die bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen ist. Mit anerkannter Behinderung und der Gleichstellung bist du dann auch zuständig.

Ein neues BEM halte ich für sehr sinnvoll, hier müssen entweder die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein oder eure Dienstvereinbarung gibt auch ein selbst beantragtes BEM her.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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