Kostenübernahme teilweise abgelehnt (Seminare / Fortbildung)

bf-sbv, Thursday, 22.10.2020, 11:11 (vor 1281 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe Anfang der Woche meine Planung für die Teilnahme an Seminaren dem AG zur Info vorgelegt. Grundsätzlich gab es wohl auch nichts zu kritisieren, man hat mich allerdings darauf hingewiesen, dass "Bewirtungskosten", womit vermutlich die Kosten für ÜN und Verpflegung gemeint sein sollen, nicht mehr übernommen werden können.
An meiner Dienststelle gab es unlängst mehrere Vorfälle, die diese Woche noch mal groß in der regionalen und überregionalen Presse aufgearbeitet wurden, es ging dabei um unverhältnismäßig hohe Kosten für Reisen und Restaurantbesuche auf oberster Ebene, die durch Untersuchungen des ORH jetzt offenkundig geworden sind.
Der Wortlaut für die Einschränkungen bei der Kostenübernahme für meine Fortbildungstätigkeiten war, dass in dem Thema "gerade viel Bewegung" ist und daher die Kosten nicht übernommen werden könnten.
Möglicherweise wird der AG versuchen, mich zu Veranstaltungen "umzuleiten", bei denen derartige Kosten nicht anfallen, weil sie z. B. in unmittelbarer Nähe zur Dienststelle stattfinden. Habt ihr einen Tipp für mich, auf welcher Grundlage ich meine Argumentation aufbauen kann, damit ich weiterhin möglichst wahlfrei bleiben kann?


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