Kostenübernahme teilweise abgelehnt (Seminare / Fortbildung)

WoBi, Friday, 23.10.2020, 08:49 (vor 1281 Tagen) @ bf-sbv

Hallo bf-sbv,

hinsichtlich der Kostenübernahme sich selbst über die Regelungen für den Personalrat informieren.
Die Grundlage dazu ist unter § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die SBV beschließt die Teilnahme an notwendigen Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen. In Anlehnung an die zuvor erarbeiteten Regelungen den Arbeitgeber erneut zur Kostenübernahme auffordern.

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Gruß
Wolfgang


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