Kostenübernahme teilweise abgelehnt (Seminare / Fortbildung)
Hallo bf-sbv,
hinsichtlich der Kostenübernahme sich selbst über die Regelungen für den Personalrat informieren.
Die Grundlage dazu ist unter § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die SBV beschließt die Teilnahme an notwendigen Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen. In Anlehnung an die zuvor erarbeiteten Regelungen den Arbeitgeber erneut zur Kostenübernahme auffordern.
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Gruß
Wolfgang