Kostenübernahme teilweise abgelehnt (Seminare / Fortbildung)

garda, Berlin, Monday, 26.10.2020, 08:00 (vor 1275 Tagen) @ bf-sbv

Hallo,

das ist ja lustig: weil auf oberster Ebene gegen Vorschriften verstoßen wurde, bekommt jetzt niemand mehr Übernachtungskosten und Verpflegungsaufwand erstattet. Eine sagenhafte Begründung und so nachvollziehbar!

Je nachdem welches Reisekostengesetz für euch gilt, es gilt auch weiterhin und in diesem Umfang sind anfallende Kosten zu erstatten. Sollte sich der AG weigern, wirst du das wohl einklagen müssen und solltest das aber unbedingt vorher schriftlich einfordern und androhen. Ich wäre dann zu gerne dabei, wie der AG in einer Güteverhandlung diesen Sachverhalt so vorträgt und sich das Gesicht des Arbeitsrichters in ungläubiges Staunen verwandelt.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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