Umsetzung nach 164 SGB IX möglich? (Allgemeines)
Guten Morgen Karin
Bei einem kommunalen Arbeitgeber arbeitet eine Erzieherin mit einem GdB von 50 unbefristet. Ihre Funktionsbeeinträchtigung wird sich langfristig verschlechtern. Inzwischen hat sie Behinderungsbedingt viele Fehlzeiten. Sie erhält die Entgeltgruppe S8b.
Nun wird in der Verwaltung eine Stelle frei, für die nur der Abschluss einer Ausbildung verlangt wird als Voraussetzung. Allerdings wäre das die Entgeltgruppe E 5.
Könnte man die Erzieherin im Rahmen der Prüfpflicht nach 164 SGB IX umsetzen?
Kommt darauf an, ob der Arbeitgeber diese Stelle auch wieder besetzten will.
Wenn ja, bist du mit im Boot. Wenn nicht, dann fällt die Stelle halt weg.
Wenn ja, wie wäre es finanziell? Die E5 ist ja um einiges niedriger im Brutto gegenüber der S8b? Gibt es irgendwelche Möglichkeiten das die Entgeltgruppe behalten wird? Besitzstandesregelung oder so?
Irgendwie hab ich in Erinnerung, dass es mal eine Regelung für leistungsgeminderte Mitarbeiter im TVöD gab oder gibt.
Wie die sich zusammensetzt weiß ich aber nicht mehr.
Ansonsten wüsste ich keine Regelung die Eingruppierung zu halten.
Es wird ja nach ausgeübter Tätigkeit bezahlt im TVöD.
Möchte die Mitarbeiterin weiterhin im jetzigen Bereich arbeiten mal an einen Beschäftigungssicherungszuschuss vom Integrationsamt denken.
LG bifavi