Umsetzung nach 164 SGB IX möglich? (Allgemeines)

bifavi, Hessen, Monday, 30.11.2020, 12:43 (vor 2151 Tagen) @ albarracin

Bei uns gilt der TVöD /VKA


Hallo,

dann solltest Du als SBV mal prüfen, ob auf die AN die Bedingungen des § 34 Abs. 2 TVöD
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/190830_%C3%84V_14_TV%C3%B6D_V_Lesefassung.pdf
zutreffen.

Jupp, falls die Zeiten zu treffen, und das Arbeitsverhältnis unter anderen Bedingungen fortgeführt werden soll, bedarf es von Arbeitgeberseite einer Änderungskündigung.


LG
bifavi


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