Umsetzung nach 164 SGB IX möglich? (Allgemeines)
Bei uns gilt der TVöD /VKA
Hallo,dann solltest Du als SBV mal prüfen, ob auf die AN die Bedingungen des § 34 Abs. 2 TVöD
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/190830_%C3%84V_14_TV%C3%B6D_V_Lesefassung.pdf
zutreffen.
Jupp, falls die Zeiten zu treffen, und das Arbeitsverhältnis unter anderen Bedingungen fortgeführt werden soll, bedarf es von Arbeitgeberseite einer Änderungskündigung.
LG
bifavi